Einige Veranstalter verzichten in der Corona-Zeit darauf, Einzelkarten zu verkaufen – ein Club tut sich dabei aktuell besonders unrühmlich hervor. Das muss aufhören!
„Achtung: Es müssen mindestens zwei Karten gekauft werden!“ Mit diesem Hinweis kündigte der Schlachthof Wiesbaden in der vergangenen Woche das Konzert von Thees Uhlmann an. Es findet in der Halle statt, entsprechend groß sind die Auflagen. Warum von den personalisierten Tickets mindestens zwei gekauft werden müssen – man sich als Einzelperson also zwingend mit einer weiteren Person zusammentun oder das Doppelte zahlen soll? Auf den ersten Blick nicht ersichtlich.
Auf den zweiten wird es dann regelrecht absurd. Denn im Hallenplan, in dem man seine Karten punktgenau auswählen kann und in dem zwischen den von Gruppen gekauften Tickets immer zwei Stühle freigehalten werden, ploppen zwangsläufig einzelne freie Sitze auf. Doch auch die sind nicht alleine auswählbar, sondern müssen im Warenkorb um eine weitere Karte ergänzt werden – völlig egal, für welche Stelle in der Halle sie gekauft wird. Hier festgehalten in einem Video von bleistiftrocker.de:
Auf die Frage, warum man trotz allem mindestens zwei Tickets kaufen muss, bekam bleistiftrocker.de auf eine Mail-Anfrage beim Schlachthof bislang keine Antwort. Auch auf Facebook wich man der entsprechenden Nachfrage von Nutzern aus und bestätigte lediglich, dass zwei Tickets gekauft werden müssen. Und für die weiteren Veranstaltungen, die in der Halle geplant sind, sieht die Kartensituation ähnlich aus.
Es gibt gute Gründe, alleine ein Konzert zu besuchen. Nicht immer finden sich Gleichgesinnte und manch einer genießt einen Auftritt auch einfach gerne ohne Ablenkung. Diese Menschen nun unter dem Deckmantel von Corona-Auflagen von einem Konzertbesuch auszuschließen oder ihnen die soziale oder finanzielle Bringschuld zu übertragen, ist eine bodenlose Frechheit.
Der Schlachthof steht aber keineswegs alleine da: Auch für das Schwerin-Konzert von Thees Uhlmann liegt die Mindestanzahl an Tickets bei Eventim bei zwei – ohne Angabe von Gründen. Bei den Strandkorb-Open-Airs, einer Corona-konformen Konzertreihe in Mönchengladbach, besagt der Hinweis: „In einem Strandkorb können jeweils 2 Personen sitzen. Es verhält sich so, dass Sie in jedem Fall beide Sitze eines Strandkorbes erwerben müssen, auch wenn Sie alleine an der Veranstaltung teilnehmen wollen.“ Wer alleine zum Konzert gehen will oder muss, zahlt also doppelt.
Keine Frage: Es ist eine schwierige Zeit für Konzertveranstalter. Corona trifft die Branche hart, kleine Konzerte rechnen sich kaum. Die gruseligen Auto-Konzerte, bei denen man häufig auch gleich mehrere Tickets erwerben musste (und zusätzlich als Nicht-Autobesitzer quasi ausgeschlossen war), sind zum Glück größtenteils wieder verschwunden. Dies setzt sich nun jedoch auch bei „normalen“ Konzerten fort. Für alles wird ein Konzept erarbeitet, nur das Ausschließen von Einzelpersonen wird einfach hingenommen. Eine bestimmte Anzahl einzelner Karten, finanziell auf alle umgelegt, wäre beispielsweise ein faires Konzept – wenn man es denn wollte.
Wenn nun für Open-Air-Veranstaltungen oder, wie im Wiesbadener Fall, für Hallenkonzerte Tickets verkauft werden, muss es zwingend auch Einzelkarten geben. Denn natürlich sollen so viele Plätze wie möglich besetzt werden können, um einigermaßen wirtschaftlich zu sein. Mit diesem Argument dürfte man allerdings Karten nur an große Gruppen verkaufen, also beispielsweise immer an zehn Leute, die gemeinsam sitzen, bevor wieder Abstand zur nächsten Gruppe gehalten werden muss. Das wäre unzumutbar und diskriminierend? Ja. Eben.
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